AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erste Hilfe & Brandschutzausbildung Sebastian Schmidt
Odilienstraße 135
52249 Eschweiler
E-Mail: info@eha-eschweiler.de
Internet: www.eha-eschweiler.de
– nachfolgend „Anbieter“ genannt –
Stand: 16. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Schulungen, Aus- und Fortbildungen, Beratungsleistungen, Dienstleistungen, Tätigkeiten als externer Brandschutzbeauftragter sowie über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Rauchwarnmeldern, Hitzemeldern, CO-Meldern und sonstigen Sicherheitsprodukten.
Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen,
Reanimations- und AED-Trainings,
Erste Hilfe für Kinder und besondere Zielgruppen,
Brandschutzhelfer- und Fluchthelferausbildungen,
praktische Feuerlöschtrainings,
Schulungen und Beratungen zum betrieblichen Brandschutz,
Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter,
Leistungen als Fachkraft für Rauchwarnmelder,
Beratung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Rauchwarn-, Hitze- und CO-Meldern,
sonstige individuell vereinbarte Leistungen im Bereich Erste Hilfe, Notfalltraining und Brandschutz.
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Anbieter bei Beratungs- und Schulungsleistungen die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, behördlichen oder betrieblichen Erfolg.
Schulungen und Beratungen ersetzen nicht die gesetzlichen Organisations-, Kontroll- und Betreiberpflichten des Kunden. Insbesondere verbleiben die Verantwortung für den betrieblichen Arbeits- und Brandschutz sowie die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen beim jeweiligen Arbeitgeber, Unternehmer oder Betreiber.
Die Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter erfolgt ausschließlich im individuell vereinbarten Umfang. Eine vollständige Übertragung der gesetzlichen Unternehmer- oder Betreiberverantwortung ist damit nicht verbunden.
§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine konkrete Bindungsfrist enthalten.
Darstellungen von Leistungen auf der Internetseite, in sozialen Medien, Werbeanzeigen oder Informationsunterlagen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Der Kunde gibt durch seine Bestellung, Anmeldung oder Auftragserteilung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
eine Auftrags- oder Anmeldebestätigung des Anbieters in Textform,
die Unterzeichnung eines Angebots,
eine ausdrückliche Annahmeerklärung,
den Beginn der vereinbarten Leistung oder
die Lieferung der bestellten Ware.
Mündliche Nebenabreden sollen zu Beweiszwecken in Textform bestätigt werden.
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
Bei Inhouse-Schulungen sorgt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, für:
einen ausreichend großen und geeigneten Schulungsraum,
eine ausreichende Anzahl geeigneter Sitzplätze,
Stromanschluss und gegebenenfalls einen Wasseranschluss,
einen geeigneten und sicheren Bereich für praktische Übungen,
die erforderliche Zugänglichkeit des Veranstaltungsorts,
die Einhaltung betrieblicher Zutritts- und Sicherheitsvorgaben.
Bei praktischen Feuerlöschübungen müssen die Teilnehmer den Sicherheitsanweisungen des Ausbilders folgen. Personen, die Sicherheitsanweisungen nicht beachten oder andere Personen gefährden, können von der praktischen Übung ausgeschlossen werden.
Bei Montageleistungen gewährleistet der Kunde den ungehinderten Zugang zu den betroffenen Räumen und Montageorten. Der Kunde hat auf verdeckte Leitungen, besondere bauliche Gegebenheiten, Gefahrstoffe oder sonstige erkennbare Risiken hinzuweisen.
Verzögerungen und zusätzliche Aufwendungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, können nach vorheriger Information zusätzlich berechnet werden, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
§ 5 Schulungen und Teilnahmevoraussetzungen
Die Anmeldung zu einer Schulung ist nach Vertragsschluss verbindlich.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer die mitgeteilten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Teilnehmer haben den Anweisungen des Ausbilders, insbesondere den Sicherheits- und Hygieneanweisungen, Folge zu leisten.
Der Anbieter darf einen Teilnehmer aus wichtigem Grund von einer Schulung oder praktischen Übung ausschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
erheblicher Störung des Schulungsablaufs,
Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
Gefährdung anderer Personen,
aggressivem oder unangemessenem Verhalten,
Teilnahme unter erkennbarem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln.
Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate werden nur ausgestellt, wenn die jeweils vorgeschriebenen oder vereinbarten Teilnahmezeiten und Anforderungen erfüllt wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Namen der Teilnehmer vollständig und korrekt anzugeben. Nachträgliche Änderungen oder Neuausstellungen von Bescheinigungen können mit einer angemessenen Bearbeitungsgebühr berechnet werden, wenn die fehlerhaften Angaben aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen.
Soweit eine Schulung eine Prüfung oder Leistungskontrolle enthält, wird ein bestimmtes Prüfungsergebnis nicht geschuldet.
§ 6 Einsatz von Ausbildern und Änderungen
Der Anbieter ist berechtigt, geeignete und fachlich qualifizierte Ausbilder, Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Der Austausch eines vorgesehenen Ausbilders ist zulässig, sofern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung gewährleistet bleibt.
Inhaltliche oder organisatorische Änderungen sind zulässig, sofern sie den wesentlichen Charakter und das Schulungsziel nicht verändern und für den Kunden zumutbar sind.
Der Anbieter darf den Veranstaltungsort innerhalb eines für die Teilnehmer zumutbaren räumlichen Bereich ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
§ 7 Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Anbieter.
Soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag keine abweichende individuelle Stornierungsregelung getroffen wurde, gelten folgende Stornierungskosten:
bis 15 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei,
14 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 30 Prozent der vereinbarten Vergütung,
7 Kalendertage bis 72 Stunden vor dem Termin: 60 Prozent der vereinbarten Vergütung,
weniger als 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 80 Prozent der vereinbarten Vergütung.
In den Pauschalen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistung bereits berücksichtigt.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere für gebuchte Räume, Übernachtungen, Mietgeräte oder besondere Schulungsmaterialien, können zusätzlich berechnet werden, wenn der Kunde vor der Buchung über diese Kosten informiert wurde.
Der Kunde kann nach vorheriger Abstimmung einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Hierdurch anfallende Stornierungskosten entfallen, soweit dem Anbieter keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von diesen Stornierungsregelungen unberührt.
§ 8 Absage und Terminverlegung durch den Anbieter
Der Anbieter ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Erkrankung oder unvorhersehbarer Verhinderung des Ausbilders,
höherer Gewalt,
behördlichen Anordnungen,
erheblichen Verkehrs- oder Wetterbeeinträchtigungen,
Ausfall notwendiger Schulungs- oder Sicherheitstechnik,
Nichterreichen einer vorab mitgeteilten Mindestteilnehmerzahl.
Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.
Kann kein zumutbarer Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene Leistung erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung eigener Reise-, Übernachtungs-, Personal- oder Ausfallkosten des Kunden, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung sowie gegebenenfalls anfallende Reise-, Material-, Übernachtungs-, Versand- oder Montagekosten werden individuell im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Vereinbarung festgelegt.
Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich aller bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Preisbestandteile angegeben.
Die steuerliche Behandlung und ein gegebenenfalls unterbleibender Umsatzsteuerausweis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Rechnung.
Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten werden grundsätzlich individuell vereinbart.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, wenn dies vor Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter kann die weitere Leistungserbringung bis zur Begleichung fälliger Forderungen verweigern, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Kunden zumutbar ist.
Der Kunde trägt nur solche Mahn-, Rücklastschrift- oder Rechtsverfolgungskosten, die tatsächlich entstanden, erforderlich und gesetzlich erstattungsfähig sind.
§ 10 Reise- und Nebenkosten
Reise-, Übernachtungs-, Park-, Versand- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder sich eindeutig aus dem Angebot ergibt.
Bei Verbrauchern werden zusätzliche Kosten nur berechnet, wenn der Verbraucher vor Vertragsabschluss über deren Art und Höhe informiert wurde.
Werden auf Wunsch des Kunden nachträglich zusätzliche Leistungen, Materialien oder weitere Termine erforderlich, ist hierfür eine ergänzende Vergütung zu vereinbaren.
§ 11 Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
Liefer- und Montageterminen kommt nur dann verbindliche Wirkung zu, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Der Anbieter ist zu angemessenen Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Bei der Montage von Rauchwarn-, Hitze- oder CO-Meldern richtet sich der konkrete Montageort nach:
den geltenden technischen Vorgaben,
den Herstellerangaben,
den baulichen Gegebenheiten,
dem vereinbarten Leistungsumfang und
der fachlichen Beurteilung am Montageort.
Werden während der Montage nicht erkennbare bauliche Hindernisse festgestellt, wird der Anbieter den Kunden informieren. Zusätzliche Arbeiten werden nur nach entsprechender Vereinbarung ausgeführt und berechnet.
Nach Abschluss der Montage erhält der Kunde, soweit vereinbart oder erforderlich, eine Einweisung in die Bedienung und Funktionskontrolle der Geräte.
Der Kunde ist nach der Übergabe für die bestimmungsgemäße Nutzung, regelmäßige Kontrolle, Wartung und den rechtzeitigen Austausch der Geräte verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein Wartungs- oder Betreuungsvertrag geschlossen wurde.
Herstellervorgaben und Bedienungsanleitungen sind vom Kunden zu beachten.
§ 12 Abnahme von Montage- und Werkleistungen
Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich eine Werkleistung darstellt, ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Bei der Abnahme erkennbare Mängel sollen dem Anbieter möglichst konkret mitgeteilt und dokumentiert werden.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Anbieters.
Vor vollständiger Bezahlung darf der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht veräußern, verpfänden oder sicherungsübereignen.
Gesetzliche Vorschriften über den Eigentumsübergang durch Verbindung, Vermischung oder Einbau bleiben unberührt.
§ 14 Mängelrechte und Garantien
Für Waren, Montagearbeiten und sonstige Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Der Kunde hat dem Anbieter Gelegenheit zur Prüfung eines angezeigten Mangels und, soweit gesetzlich vorgesehen, zur Nacherfüllung zu geben.
Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform erklärt wurde. Herstellergarantien richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Wartungshinweisen oder durch äußere Einwirkungen entstehen, stellen keinen vom Anbieter zu vertretenden Mangel dar.
Gegenüber Kaufleuten bleiben die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 Handelsgesetzbuch unberührt.
§ 15 Urheber- und Nutzungsrechte
Schulungsunterlagen, Präsentationen, Konzepte, Abbildungen, Texte, Checklisten und sonstige Inhalte des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt.
Die Unterlagen dürfen von Teilnehmern und Kunden ausschließlich für eigene persönliche oder innerbetriebliche Zwecke verwendet werden.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, öffentliche Wiedergabe oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen während einer Schulung sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters und der betroffenen Personen zulässig.
§ 16 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeitende, Ausbilder, Kooperationspartner, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Soweit ein Schaden auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet erteilten Informationen des Kunden beruht, haftet der Anbieter nur, wenn er den Schaden nach Maßgabe der vorstehenden Absätze zu vertreten hat.
§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung der personenbezogenen Daten angemeldeter Teilnehmer berechtigt ist und die Teilnehmer, soweit erforderlich, über die Datenübermittlung informiert wurden.
§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Verbraucher erhalten eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen.
Wird die Dienstleistung während der Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers begonnen und später wirksam widerrufen, kann der Verbraucher zum Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verpflichtet sein.
Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen vorzeitig erlöschen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Soweit ein Verbrauchervertrag über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden kann und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, stellt der Anbieter die gesetzlich erforderliche elektronische Widerrufsfunktion bereit.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Das UN-Kaufrecht findet auf Verträge mit Unternehmern keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 21 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen zu Beweiszwecken in Textform erfolgen.